Teilnahmebedingungen

Du hast Dich bereits mit einer Mitmachaktion bei der Digitalen Woche registriert? Dann bist Du hier genau richtig, denn Du hast die Chance den „Digitalen Vereinsmeier“ verliehen zu bekommen. Es fehlt nur noch ein kleiner Schritt, um Deine Bewerbung abzuschließen. Hier erfährst Du, wie Du mitmachen kannst.

Teilnahmebedingungen

Der Vereinsmeier prämiert herausragendes zivilgesellschaftliches Engagement unterschiedlicher Akteur*innen der deutschen Engagementlandschaft im Kontext der Digitalisierung. Der Preis würdigt bestehendes Engagement. Er macht kreativen Umgang mit den Herausforderungen der digitalen Welt sichtbar und bekräftigt den Wert digitaler Lösungen im zeitgemäßen bürgerschaftlichen Engagement. 

Ausgelobt wird ein Preisgeld von 20.000 Euro. Das Preisgeld wird in zwei Kategorien mit jeweils 10.000 Euro Dotierung vergeben. Kategorie 1 fokussiert Projekte und Vorhaben zum Thema digitaler Wandel in Vereinen oder Initiativen, die innovative Veränderungsansätze aus den Feldern Strategie, Arbeitskultur, Organisationsstruktur, Technologie und Kommunikation verbinden. Kategorie  nimmt Projekte und Vorhaben zum Thema digitale Inklusion in den Blick, die dazu beitragen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen an der digitalen Welt teilhaben können. Es geht sowohl um Inklusion in die digitale Gesellschaft als auch um Inklusion mit digitalen Medien.  

Die Bewerbungsphase endet am 22.08.2021, 23:59 Uhr. 

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse von Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) für die Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Digitalen Woche der Digitalen Nachbarschaft (DiNa) stehen (im Folgenden: „Veranstalter“) gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer*innen (im Folgenden: „Antragsteller*innen“ oder „Teilnehmer*innen“).  

Als Antragsteller*innen und Teilnehmer*innen gelten die Organisationen, Initiativen und Personen, die eine Anmeldung zum Wettbewerb vornehmen und die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags verantworten.  

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat. 

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Anerkennung der Teilnahmebedingungen voraus. 

Mit dem Preis wird bestehendes Engagement gewürdigt. Es handelt sich nicht um einen Ideenwettbewerb.  

Im Fall mehrerer Ansprechpersonen und Mitwirkender bei einem Vorhaben fällt die Gruppe der Antragstellenden die Entscheidung, welche Person stellvertretend für alle sprechfähig ist und deshalb als Ansprechperson im Rahmen der Wettbewerbsabwicklung angegeben wird. Diese Person muss volljährig sein. Handelt es sich um ein Engagement von Menschen unter 18 Jahren ist die Angabe eines Erziehungsberechtigten der antragstellenden Person nötig. 

Teilnahmeberechtigt sind zivilgesellschaftlich aktive Zusammenschlüsse von Menschen mit einer gemeinsamen Aktion im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements gemäß der Enquete-Kommission von 2002. Die Zusammenschlüsse dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. 

Mit der Einreichung ist eine Registrierung mit einer Veranstaltung auf der Website der Digitalen Woche einhergehend. Eine Wettbewerbsteilnahme ohne Registrierung ist nicht möglich. 

Die Digitale Nachbarschaft behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsverlauf und den Verlauf des Wettbewerbs ohne Angabe von Gründen zu verändern, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. 

Voraussetzung für eine Bewerbung um den Preis der Digitalen Woche ist die Registrierung auf der Plattform der Digitalen Woche mit einer eigenen Veranstaltung oder einem eigenen Vorhaben. 

Der/die Antragsteller*in füllt ein Bewerbungsformular aus, welches im Nachgang der abgeschlossenen Registrierung ab 12.07. per E-Mail versandt wird. Auszufüllende Angaben bilden den Wohnsitz und Kontaktdaten des/der Antragsteller*in ab sowie die Absenderschaft des Vorhabens, ein Portrait des Vorhabens und Material zur Veranschaulichung des Vorhabens gemäß den Vorgaben (beispielsweise per Bild oder Grafik). 

Nach dem Ende der Anmeldefrist prüft das Projektbüro alle Anmeldungen auf Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen und auf Vollständigkeit. Sollten während des Verfahrens zusätzliche Informationen benötigt werden, wird der Veranstalter diese beim/bei der Antragsteller*in anfordern. 

Für den Wettbewerb werden nur jene Einreichungen berücksichtigt, die bis zum 22.08 2021 (23:59 Uhr) elektronisch beim Projektbüro eingehen. Eine spätere Registrierung und Einreichung kann nicht berücksichtigt werden.

Das Projektbüro behält sich das Recht vor, ggf. einen Beitrag in eine andere Kategorie als die vom Teilnehmer angegebene einzuordnen, wenn sich die gewählte Zuordnung als nichtzutreffend erweist. 

Das Projektbüro der DiNa trifft unter sämtlichen Anmeldungen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und vollständig sind, eine wertende Auswahl. Die Auswahl wird an ein Expertengremium weitergeleitet, das prüft und anhand einer Kriterienmatrix eine Auswahl aus allen Einreichungen trifft. Die Preisträger*innen erhalten die Auszeichnung „Der Digitale Vereinsmeier“ sowie das Recht, damit zu werben und das entsprechende Logo zu verwenden. 

Das Expertengremium setzt sich zusammen aus den Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft, die im Projektbeirat der DiNa vertreten sind.  

Einreichungen, an deren Entwicklung, Gestaltung oder Produktion Jurymitglieder oder der Veranstalter direkt beteiligt waren, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. 

Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Alle zur Jurysitzung eingereichten Beiträge werden nur von den Auslobern, den Jurymitgliedern, dem Veranstalter und ggf. weiteren vom Veranstalter autorisierten Personen gesichtet.  

Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. 

Die als Siegerin oder Sieger ausgewählten Beiträge werden vom Veranstalter über das Ergebnis der Jurysitzung unterrichtet.  

Auf der Website https://www.digitale-woche.de/ werden die Beiträge, die im Wettbewerb stehen, sichtbar gemacht. Dabei behält sich der Veranstalter vor, die Darstellungsform mit Hinweisen aus der Bewerbung zu ergänzen. Personenbezogene Daten werden in diesem Zusammenhang nicht veröffentlicht. Mit Absenden der Bewerbung erklärt sich der/die Antragsteller*in bereit, dass der Beitrag als wettbewerbsteilnehmend gekennzeichnet werden kann. 

Die Ehrung der Preisträger*innen und die Auszeichnung mit dem Preis erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung. Ort und Zeitpunkt werden vom Veranstalter festgelegt und dem/der Antragsteller*in mitgeteilt. Der/die Antragsteller*in verpflichtet sich, im Falle eines Siegs an der Verleihung und den Maßnahmen der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit aktiv mitzuwirken. 

Ausgelobt wird ein Preisgeld von 20.000 (in Worten: zwanzigtausend) Euro. Eine Aufteilung des Preisgelds in zwei Kategorien mit jeweils 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro Dotierung ist vorgesehen.

Der Veranstalter behält sich vor, die Kategorien im Wettbewerbsverlauf anzupassen und zu verändern. Die Entscheidung darüber trifft die Jury unter Berücksichtigung von Anzahl und Qualität der Bewerbungen. 

Den Nominierten und den Preisträger*innen werden die Urkunde und das DiWo-Logo (in digitaler Fassung) zum Eigengebrauch zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an weitere Projektbeteiligte oder Kooperationspartner ist gestattet. Mit dem Logo darf ausschließlich für den tatsächlich ausgezeichneten Beitrag geworben werden.  

Die/der Sponsor*innen des Preises ehren in kurzer Laudatio das Engagement, betonen den auszeichnungswürdigen Charakter und übergeben eine Urkunde sowie einen Scheck pro Kategorie an mindestens eine vertretungsberechtigte Person pro Sieger im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung. 

Die prämierten Aktionen aller drei Wettbewerbskategorien sowie alle durch die Jury nominierten Projekte werden auf der Internetseite der Digitalen Woche und ggf. der DiNa präsentiert.  

Über die Gestaltung und Art der Präsentation der Beiträge entscheidet die DiNa, eine inhaltliche Abstimmung mit den Siegerinnen und Siegern erfolgt im Vorfeld der Präsentation im Rahmen der Vergabe. 

Der DsiN haftet für Beschädigung oder Verlust eines Wettbewerbsbeitrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  

Der DsiN haftet nicht, wenn Rechte Dritter durch den Teilnehmer oder seinen Wettbewerbsbeitrag verletzt werden und übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die eingereichten Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden. 

Der/die Antragsteller*in räumt dem Veranstalter für alle im Wettbewerbsverfahren zur Verfügung gestellten Daten und Angaben zum Teilnehmer und zum Wettbewerbsbeitrag (Bilder, Texte, Nachweise, Videos etc.) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein. Dies gilt für alle Nutzungsarten, die in Zusammenhang mit dem DiWo-Preis stehen: zur Veröffentlichung im Internet, in Druckwerken, auf Datenträgern etc. sowie in der auf den Preis und die Wettbewerbsbeiträge bezogenen Werbung.  

Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Angaben und Materialien auf Anfrage der Presse und vergleichbaren Organen zum Zweck der Berichterstattung über den Digitalen Vereinsmeier und die ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge zur Verfügung zu stellen. 

Der Preis zeichnet beispielhaftes Engagement für digitale Chancen im Kontext der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus. Deutschland sicher im Netz wendet sich gegen jegliche Formen der Diskriminierung. Diskriminierende Vorhaben und Veranstaltungen werden nicht berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Teilnahme behält sich das Projektbüro vor. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. 

Alle durch Teilnehmer*innen gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Der Veranstalter kann Teilnehmer*innen, die nachweislich falsche Angaben zu ihrer Organisation oder ihrem Wettbewerbsbeitrag gemacht haben, vom Wettbewerbsverfahren ausschließen.  

Bei Verdacht auf falsche Angaben kann DsiN von dem/der Antragsteller*in einen Nachweis einfordern, der diese/n entlastet.  

Wird ein Beitrag prämiert und werden falsche Angaben erst nach der Preisverleihung bekannt, so kann der Veranstalter den Preis aberkennen und dies öffentlich bekannt geben. 

Alle Daten der Teilnehmenden werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der DSGVO genutzt. 

Daten der Teilnehmenden werden zum Zwecke der Leistungserbringung bei Deutschland sicher im Netz e.V. gespeichert und nur soweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.  

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung.  

Sollten einzelne Teile dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des Gewollten gleich oder möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke. 

Berlin, den 11. Juni 2021