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Fördermittel für Vereine — Digitalisierung finanzieren und nachweisen

Fördermittel sind für die Digitalisierung eines Vereins seltener nötig, als angenommen wird — und wenn, dann für Anschaffungen und Einrichtung, kaum für laufende Kosten.

Diese Seite ordnet, wer fördert, welche Ausgaben anerkannt werden, was der Eigenanteil bedeutet und wie der Nachweis am Ende aussieht.

Rechtsrahmen

AO, EStG, Förderrichtlinien

Reihenfolge

Antrag vor Anschaffung

Leeres Antragsformular mit feinen Kästchen, ein grauer Taschenrechner, Briefumschläge und eine violette Büroklammerkette

VorfrageBraucht es überhaupt Geld?

Die Vorfrage: welche Schritte kosten wirklich etwas

Bevor ein Antrag geschrieben wird, lohnt der Blick auf die Kostenaufstellung der sieben Schritte. Zwei von ihnen — Bestandsaufnahme und Übergabe — kosten kein Geld, sondern Zeit. Drei weitere lassen sich mit quelloffenen oder kostenfreien Werkzeugen abdecken. Real kostenpflichtig sind meist nur die Mitgliederverwaltung mit Beitragseinzug und der Betrieb der Website.

Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der wichtigste Satz dieser Seite: Ein Antragsverfahren bindet leicht zehn bis zwanzig Stunden ehrenamtlicher Arbeit. Bei einer Fördersumme von wenigen hundert Euro ist das ein schlechtes Geschäft, wenn dieselbe Zeit in die Einrichtung eines kostenfreien Werkzeugs fließen könnte.

Fördermittel lohnen sich, wo eine echte Investition ansteht: Hardware für einen Vereinsraum, ein mehrjähriges Vorhaben, eine externe Begleitung, Schulungen für mehrere Personen. Für Lizenzkosten von zehn Euro im Monat lohnen sie sich nicht.

Vier EbenenWer fördert

Wer Digitalisierung im Ehrenamt fördert

Die vier Ebenen der Förderung, mit dem, was sie typischerweise auszeichnet.
EbeneTypischer ZuschnittAufwandWo suchen
BundProgramme für Engagement und Digitalisierung, teils Mikroförderungmittel bis hochFörderdatenbank des Bundes, DSEE
LandEngagement- und Digitalprogramme, oft mit LandesbezugmittelLandesportale, Landesförderbanken
Kommune und Kreiskleine Zuschüsse nach VereinsförderrichtliniegeringAmt für Vereine, Kreisverwaltung
Stiftungen und Verbändeprojektbezogen, regional oder thematischgering bis mittelSparkassen- und Bürgerstiftungen, Dachverband

Die dritte Zeile wird am häufigsten übersehen und hat das beste Verhältnis von Aufwand zu Ertrag. Viele Städte und Landkreise haben Vereinsförderrichtlinien mit kleinen Zuschüssen, die in keiner überregionalen Datenbank auftauchen und für die ein zweiseitiger Antrag genügt. Der Weg dorthin führt über das zuständige Amt, nicht über eine Suchmaschine.

Auf Bundesebene ist für den Engagementbereich die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement die naheliegende erste Adresse; eine programmübergreifende Übersicht über Bundes-, Landes- und EU-Programme führt die Förderdatenbank des Bundes. Beide sind unten verlinkt.

Mehrseitiges leeres Formular mit violetter Büroklammer, ein grauer Taschenrechner und ein Stempelblock ohne Aufdruck
AntragDer Antrag steht am Anfang: Wer vor dem Bescheid bestellt, verliert die Förderung.

Die vier RegelnAntrag und Nachweis

Vier Regeln, die in fast jeder Richtlinie stehen

Erstens: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wer bestellt oder einen Vertrag unterschreibt, bevor der Bescheid vorliegt, verliert in aller Regel die Förderung. Manche Programme lassen einen vorzeitigen Beginn auf Antrag zu — dann aber schriftlich genehmigt und vorher, nicht nachträglich.

Zweitens: der Eigenanteil. Er liegt üblicherweise zwischen zehn und fünfzig Prozent und muss im Haushalt gesichert sein, bevor der Antrag gestellt wird. Manche Richtlinien lassen ehrenamtliche Arbeitszeit als Eigenleistung zu — diese Angabe steht in der Richtlinie und wird am häufigsten übersehen, obwohl sie den Antrag oft erst möglich macht.

Drittens: die Zweckbindung. Bewilligt wird für einen bestimmten Zweck und meist für bestimmte Positionen. Umschichtungen zwischen Positionen sind oft möglich, aber anzeigepflichtig. Eine Anschaffung, die im Antrag nicht vorkommt, wird auch nicht erstattet.

Viertens: der Verwendungsnachweis. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, der die Ausgaben den bewilligten Positionen zuordnet. Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Wer während der Laufzeit einen eigenen Ordner nach den Positionen des Bescheids führt, halbiert den Aufwand am Ende.

Gemeinnützigkeit als Voraussetzung

Die meisten Programme setzen die Steuerbegünstigung voraus. Nachgewiesen wird sie über den Freistellungsbescheid oder die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts. Die Voraussetzungen selbst stehen in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung: ein steuerbegünstigter Zweck nach § 52, Selbstlosigkeit nach § 55, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit.

Seit 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern zusätzlich ein Zuwendungsempfängerregister, in dem steuerbegünstigte Körperschaften geführt werden. Für den Verein ändert sich dadurch nichts an den Pflichten, wohl aber an der Auffindbarkeit gegenüber Spendern.

Zwei Beträge, die keinen Antrag brauchen und trotzdem den Haushalt entlasten: der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a EStG in Höhe von 840 Euro. Beide gelten je Person und Jahr und setzen eine nebenberufliche Tätigkeit für eine begünstigte Körperschaft voraus. Wie Spenden und Beiträge verbucht und bescheinigt werden, steht unter Kasse und Fundraising.

Häufige Fragen

12 Fragen, die in der Vorstandsarbeit tatsächlich gestellt werden.

Wer fördert Digitalisierung im Ehrenamt?

Vier Gruppen: der Bund über eigene Stellen und Programme, die Länder über Engagement- und Digitalprogramme, Kommunen und Landkreise über Vereinsförderrichtlinien, sowie Stiftungen und Verbände. Dazu kommen Sparkassen- und Genossenschaftsstiftungen, die regional oft die unbürokratischste Quelle sind.

Eine zentrale Übersicht über Bundes-, Landes- und EU-Programme führt die Förderdatenbank des Bundes. Für den Engagementbereich ist die Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement die naheliegende erste Adresse.

Welche Ausgaben werden typischerweise anerkannt?

Sachkosten für Anschaffungen, Lizenzen und Dienstleistungen sind der Regelfall. Schwieriger sind laufende Betriebskosten, weil Förderung projektbezogen gedacht ist: Ein Zuschuss für drei Jahre Hosting ist unüblich, einer für die Einrichtung nicht.

Ehrenamtliche Arbeitszeit wird selten in Geld erstattet, kann aber häufig als Eigenleistung auf den Eigenanteil angerechnet werden. Das steht in der jeweiligen Richtlinie und ist die Angabe, die am häufigsten übersehen wird.

Was bedeutet Eigenanteil?

Den Teil der Kosten, den der Verein selbst trägt. Übliche Quoten liegen zwischen zehn und fünfzig Prozent, je nach Programm. Manche Programme lassen Eigenleistung in Form von Arbeitszeit zu, andere verlangen bare Mittel.

Der Eigenanteil ist vor der Antragstellung zu klären, weil er im Haushalt gesichert sein muss. Ein bewilligter Zuschuss, dessen Eigenanteil fehlt, ist unbrauchbar.

Darf mit dem Vorhaben vor der Bewilligung begonnen werden?

In aller Regel nicht. Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gehört zu den Grundregeln der Zuwendungsförderung: Wer bestellt oder unterschreibt, bevor der Bescheid vorliegt, verliert die Förderung.

Manche Programme lassen einen vorzeitigen Beginn auf Antrag zu. Das muss vorher schriftlich genehmigt sein, nicht nachträglich.

Was ist der Unterschied zwischen Zuwendungsbescheid und Zuwendungsbestätigung?

Der Zuwendungsbescheid ist der Verwaltungsakt, mit dem eine Förderstelle dem Verein Geld bewilligt. Die Zuwendungsbestätigung ist die Spendenquittung, die der Verein einem Spender ausstellt.

Die Begriffe klingen ähnlich und werden regelmäßig verwechselt — mit der Folge, dass in Anträgen die falschen Unterlagen beigefügt werden.

Wie sieht der Verwendungsnachweis aus?

Aus einem Sachbericht, der beschreibt, was mit dem Geld geschehen ist, und einem zahlenmäßigen Nachweis, der die Ausgaben den bewilligten Positionen zuordnet. Belege sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Der Aufwand lässt sich halbieren, wenn während der Laufzeit ein eigener Ordner geführt wird — nach den Positionen des Bescheids gegliedert, nicht chronologisch.

Muss der Verein gemeinnützig sein?

Für die meisten Programme ja. Der Nachweis erfolgt über den Freistellungsbescheid oder die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts. Für Spendenquittungen ist die Gemeinnützigkeit ohnehin Voraussetzung.

Seit 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern ein Zuwendungsempfängerregister, in dem steuerbegünstigte Körperschaften geführt werden.

Welche Pauschalen gibt es für ehrenamtlich Tätige?

Der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nummer 26 EStG und die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a EStG. Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 3.000 Euro im Jahr, die Ehrenamtspauschale 840 Euro (Stand der genannten Beträge: geltende Fassung des EStG).

Beide gelten pro Person und Jahr und setzen eine nebenberufliche Tätigkeit für eine begünstigte Körperschaft voraus. Sie sind kein Fördermittel, aber sie entlasten den Haushalt.

Ist Crowdfunding eine Alternative?

Für abgegrenzte, anschauliche Vorhaben ja — ein neuer Server oder eine Ausstattung lassen sich erzählen, ein Lizenzvertrag nicht. Der Aufwand für Kampagne und Kommunikation wird regelmäßig unterschätzt.

Steuerlich sind die Einnahmen zu würdigen: Spenden ohne Gegenleistung sind etwas anderes als Zahlungen gegen eine Prämie. Wer Prämien verspricht, schafft unter Umständen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Wann entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Wenn der Verein eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, die über die Vermögensverwaltung hinausgeht — etwa Vereinsgaststätte, Verkauf oder Werbung. Für die Besteuerung sieht § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung eine Einnahmengrenze vor.

Für die Digitalisierung ist das selten relevant, kann es aber werden, wenn Werbeflächen auf der Vereinswebsite verkauft werden.

Wie lange dauert ein Antragsverfahren?

Von wenigen Wochen bei kleinen Mikroförderungen bis zu mehreren Monaten bei Landes- und Bundesprogrammen. Für die Planung heißt das: Der Antrag steht am Anfang, nicht am Ende der Vorbereitung.

Wer eine Anschaffung zu einem festen Termin braucht, rechnet die Bearbeitungszeit rückwärts — einschließlich der Frist, innerhalb derer der Eigenanteil beschlossen sein muss.

Was tun, wenn kein Programm passt?

Zuerst die kommunale Ebene prüfen: Viele Städte und Landkreise haben Vereinsförderrichtlinien mit kleinen, unbürokratischen Zuschüssen, die in keiner Datenbank stehen. Zweitens die örtlichen Stiftungen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Und drittens die ehrliche Prüfung, ob das Vorhaben überhaupt Geld braucht: Für die meisten Schritte dieses Ratgebers ist die Antwort nein.