Übersicht
Seitenübersicht — alle Inhalte auf einen Blick
Diese Veröffentlichung umfasst 25 Seiten in vier Bereichen: den Weg in sieben Schritten, die Werkzeugvergleiche, die Referenz zu Recht und Förderung sowie die Angaben zur Redaktion.
Jede Seite ist von hier aus mit einem Klick erreichbar.
Alle Seiten25 Einträge
Einstieg
Die sieben Schritte
- Überblick: Verein digitalisieren — Anleitung in sieben Schritten
- Schritt 01: Bestandsaufnahme
- Schritt 02: Mitgliederdaten
- Schritt 03: Zusammenarbeit im Vorstand
- Schritt 04: Kommunikation mit den Mitgliedern
- Schritt 05: Kasse und Beiträge
- Schritt 06: Außendarstellung
- Schritt 07: Übergabe
- Alle Checklisten auf einer Seite
Werkzeuge im Vergleich
- Das Prüfraster hinter den Tabellen
- Mitgliederverwaltung
- Zusammenarbeit und Videokonferenz
- Dateien und Cloud
- Kommunikation und Newsletter
- Website und soziale Kanäle
- Kasse und Fundraising
Nachschlagen
Redaktion und rechtliche Angaben
Wie diese Seiten zusammenhängen
Die sieben Schritte sind die Entscheidungsreihenfolge: Sie sagen, was wann zu klären ist, und enden jeweils mit einer Checkliste für die Vorstandssitzung. Die Vergleiche liefern die Kandidaten für die Entscheidungen, die in den Schritten anstehen — sie sind nach Aufgabe gegliedert, nicht nach Produkt, weil ein Werkzeug oft mehrere Aufgaben abdeckt.
Die Referenz trägt den rechtlichen Unterbau, auf den beide verweisen. Wer eine einzelne Frage klären will, beginnt dort; wer den Verein insgesamt umstellt, beginnt bei Schritt eins.
Drei Wege durch diese Seiten
Der vollständige Durchlauf. Wer die Verwaltung eines Vereins insgesamt auf digitale Werkzeuge umstellt, liest die sieben Schritte der Reihe nach und arbeitet die Checkliste am Ende jedes Schritts in einer Vorstandssitzung ab. Der Weg dauert typischerweise drei bis sechs Monate nebenher und endet mit einer dokumentierten Übergabefähigkeit — dem eigentlichen Zweck der Übung.
Der gezielte Einstieg. Wer ein konkretes Problem hat, geht direkt zur zuständigen Seite: klemmt der Beitragseinzug, ist es Schritt fünf; steht ein Amtswechsel an, Schritt sieben; soll eine Versammlung online stattfinden, Vereinsrecht digital.
Die Werkzeugauswahl. Wer bereits weiß, was er braucht, und nur noch die Kandidaten sucht, beginnt beim Prüfraster. Es erklärt, welche sechs Merkmale in jeder Tabelle stehen, warum keine Preise darin vorkommen und wie sich jede Angabe beim Anbieter selbst nachschlagen lässt. Von dort führen die sechs Vergleiche nach Aufgabe weiter — nach Aufgabe und nicht nach Produkt, weil ein Werkzeug oft mehrere Aufgaben abdeckt und die Auswahl sonst an der falschen Stelle beginnt.
Wie eine einzelne Seite aufgebaut ist
Alle Seiten eines Bereichs folgen demselben Bauplan, damit man sich nach der zweiten Seite nicht mehr orientieren muss. Eine Schrittseite beginnt mit der Ausgangslage, nennt dann die anstehenden Entscheidungen, ordnet den rechtlichen Rahmen mit Verweis auf die Norm ein und endet mit einer Checkliste von fünf bis acht Punkten, die sich als Tagesordnungspunkt verwenden lässt. Am Fuß führt ein Verweis zum vorherigen und zum nächsten Schritt.
Eine Vergleichsseite beginnt mit der Einordnung, ab wann sich ein Werkzeug dieser Klasse überhaupt lohnt, zeigt dann die Tabelle mit Prüfdatum, erläutert die auffälligen Zellen und schließt mit dem rechtlichen Rahmen und einem Vorgehen für die Auswahl. Eine Referenzseite ordnet ein Rechtsgebiet der Reihe nach und nennt am Ende die Primärquellen, auf die sie sich stützt. Jede Seite trägt außerdem einen Fragenteil, der die Fragen aufnimmt, die in der Vorstandsarbeit tatsächlich gestellt werden.
Wenn ein Begriff unklar ist
In Formularen, Verträgen und Förderrichtlinien werden Begriffe vorausgesetzt, die nirgends erklärt werden. Das Glossar erklärt die achtundzwanzig, die auf diesen Seiten tatsächlich vorkommen, jeweils mit der Norm dahinter und einem Verweis auf die Seite, die den Begriff ausführlich behandelt. Wer einen fehlenden Begriff bemerkt oder eine Angabe für falsch hält, erreicht die Redaktion über Kontakt; wie diese Seiten entstehen und nach welchen Maßstäben, steht unter Über diese Seite.