06 Außendarstellung
Schritt 6: Außendarstellung — Website, Verzeichnisse, Pflichtangaben
Die Außendarstellung ist der sichtbarste Schritt und deshalb der, mit dem viele Vereine anfangen. Sinnvoller ist er an sechster Stelle, weil er auf den Ergebnissen der vorherigen aufbaut.
Drei Themen: was auf die Website gehört, welche Pflichtangaben das Gesetz verlangt, und wie hoch der Pflegeaufwand wirklich ist.
Aufwand
10–40 Stunden Aufbau
Laufend
1–2 Stunden im Monat
Kosten
Domain und Hosting
Inhalt vor GestaltungSchritt 06
Was auf eine Vereinsseite gehört
Die häufigste Schwäche von Vereinsseiten ist nicht das Aussehen, sondern die Ordnung der Inhalte. Wer eine Seite aufruft, will in aller Regel eine von vier Fragen beantwortet haben: Wofür ist dieser Verein da? Wann und wo findet etwas statt? Wie werde ich Mitglied? An wen wende ich mich?
Wenn diese vier Antworten von der Startseite aus einen Klick entfernt sind, ist die Seite gut. Wenn sie drei Klicks entfernt sind, hilft auch das schönste Bild nicht. Gestaltung kommt danach — sie entscheidet über den Eindruck, nicht über die Brauchbarkeit.
Eine belastbare Grundstruktur besteht aus fünf Seiten: Start mit Kurzvorstellung und nächsten Terminen, Angebot oder Abteilungen, Mitglied werden mit Beitragsordnung und Aufnahmeantrag, Kontakt mit den Funktionsadressen aus Schritt drei, sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Alles Weitere kommt hinzu, wenn jemand es pflegt.
Die Pflichtangaben: Impressum, Datenschutz, Cookies
Die Anbieterkennzeichnung ist seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes geregelt, das das Telemediengesetz abgelöst hat. Für einen eingetragenen Verein sind anzugeben: Name und Anschrift, die Vertretungsberechtigten, ein schneller elektronischer Kontaktweg sowie Registergericht und Registernummer. Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet, benennt zusätzlich eine verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag.
Die Datenschutzerklärung folgt aus Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung und muss beschreiben, was die Seite tatsächlich tut — nicht, was ein Mustertext beschreibt. Der häufigste Fehler ist eine Erklärung, die Analysewerkzeuge und Kartendienste aufführt, die gar nicht eingebunden sind.
Für Cookies und vergleichbare Techniken gilt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes: Speichern oder Auslesen auf dem Endgerät braucht eine Einwilligung, außer es ist für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Eine Vereinsseite ohne Analyse, ohne eingebettete Videos und mit selbst ausgelieferten Schriften kommt ohne Banner aus — und das ist der bequemere Weg.
| Angabe | Grundlage | Praxis |
|---|---|---|
| Impressum | § 5 DDG | Name, Anschrift, Vertretung, Register, Kontakt |
| Verantwortlicher | § 18 MStV | nur bei redaktionellen Angeboten |
| Datenschutzerklärung | Art. 13 DSGVO | muss die tatsächliche Einbindung beschreiben |
| Einwilligung für Cookies | § 25 TDDDG | entfällt ohne nicht erforderliche Techniken |
| Fotos von Personen | Art. 6 DSGVO | Einwilligung, bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten |
| Bildlizenzen | Urheberrecht | Nachweis aufbewahren, auch bei freien Bildern |
Soziale Kanäle und Verzeichnisse
Ein sozialer Kanal ist eine Verpflichtung, keine Gelegenheit. Er lohnt sich, wenn jemand ihn dauerhaft betreut und wenn dort tatsächlich die Menschen sind, die der Verein erreichen will. Ist beides nicht gesichert, wirkt ein verwaister Kanal schlechter als keiner — und ein Kanal, der die Website ersetzt, macht den Verein von den Regeln einer Plattform abhängig.
Unterschätzt werden dagegen Verzeichnisse: das Vereinsverzeichnis der Gemeinde, die Verbandsseite, Kartendienste. Sie werden einmal gepflegt und wirken jahrelang. Wichtig ist nur die Einheitlichkeit — dieselbe Anschrift, dieselbe Funktionsadresse, dieselben Zeiten in allen Einträgen. Drei Verzeichnisse mit drei Telefonnummern schaden mehr, als sie nützen.
Der ehrliche Aufwand
Für den Aufbau einer kleinen Vereinsseite sind zehn bis vierzig Stunden anzusetzen, je nachdem, wie viele Inhalte vorhanden sind und wie viel gestaltet wird. Laufend kommen ein bis zwei Stunden im Monat hinzu, plus eine jährliche Runde für veraltete Inhalte, tote Links und gewechselte Ansprechpartner.
Diese Zahlen gehören in den Beschluss. Nicht, weil sie abschrecken sollen, sondern weil eine unausgesprochene Belastung nach einem Jahr zu einer verwaisten Seite führt — und weil ein Verein, der den Aufwand kennt, ihn auf zwei Schultern verteilen kann.
Checkliste für Schritt 6
- Prüfen, auf wen Domain und Hosting laufen; auf den Verein umschreiben lassen.
- Fünf Grundseiten festlegen und die vier Leitfragen von der Startseite aus erreichbar machen.
- Impressum nach § 5 DDG vollständig anlegen, mit Register und Vertretung.
- Datenschutzerklärung an der tatsächlichen Einbindung ausrichten, nicht am Mustertext.
- Externe Einbindungen prüfen und, wo möglich, entfernen — dann entfällt das Banner.
- Fotoeinwilligungen dokumentieren; ohne Nachweis kein Bild mit erkennbaren Personen.
- Zwei Personen bestimmen, die Inhalte ändern können, und beide einweisen.
- Verzeichniseinträge vereinheitlichen und den jährlichen Prüftermin setzen.
Die Liste steht auch bei allen Checklisten.
Damit ist der Verein nach außen handlungsfähig. Bleibt der Schritt, den fast alle auslassen — und der darüber entscheidet, ob das Ergebnis den nächsten Vorstand überlebt.
Häufige Fragen
11 Fragen, die in der Vorstandsarbeit tatsächlich gestellt werden.
Braucht die Vereinswebsite ein Impressum?
Ja. Die Anbieterkennzeichnung ist seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes geregelt, das an die Stelle des Telemediengesetzes getreten ist. Sie gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste — die Rechtsprechung legt das weit aus, und für einen eingetragenen Verein ist die Pflicht praktisch anzunehmen.
Anzugeben sind mindestens Name und Anschrift des Vereins, die Vertretungsberechtigten, ein schneller elektronischer Kontaktweg und, falls vorhanden, Registergericht und Registernummer.
Was ist mit dem Cookie-Banner?
Ein Banner ist nur nötig, wenn die Website Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest, die für den Dienst nicht unbedingt erforderlich sind. Das regelt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes.
Eine Vereinswebsite ohne Analysewerkzeuge, ohne eingebettete Videos und ohne externe Schriftarten braucht kein Banner. Der einfachere Weg ist deshalb, auf diese Einbindungen zu verzichten.
Dürfen Fotos von Veranstaltungen veröffentlicht werden?
Nur mit einer tragfähigen Grundlage. Für Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, ist im Vereinskontext die Einwilligung der sichere Weg; bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen.
Bilder von Menschenansammlungen, bei denen die Personen nicht im Mittelpunkt stehen, sind eher unproblematisch. Die Grenze verläuft dort, wo eine Person zum Motiv wird.
Muss die Website barrierefrei sein?
Für die meisten Vereine folgt daraus keine unmittelbare Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus.
Sobald ein Verein online Tickets oder Waren verkauft, sollte die Frage geprüft werden. Unabhängig davon lohnt sich Barrierearmut, weil ein erheblicher Teil der Mitglieder älter ist.
Website selbst bauen oder bauen lassen?
Die Frage ist weniger wichtig als die nach der Pflege. Eine Website, die ein externer Dienstleister gebaut hat und die niemand im Verein ändern kann, veraltet innerhalb eines Jahres und ist dann schädlicher als keine.
Entscheidend ist deshalb, dass mindestens zwei Personen im Verein Inhalte ändern können — unabhängig davon, wer sie ursprünglich erstellt hat.
Wem gehört die Domain?
Dem im Register eingetragenen Inhaber. Läuft die Domain auf eine Privatperson, gehört sie dieser Person, nicht dem Verein — mit allen Folgen bei Streit oder Amtswechsel.
Die Umschreibung auf den Verein ist bei allen Registraren möglich und sollte Teil von Schritt sieben sein.
Brauchen wir soziale Kanäle?
Nur wenn jemand sie dauerhaft betreut. Ein Kanal mit dem letzten Beitrag von vorletztem Jahr wirkt schlechter als kein Kanal, und die Betreuung ist die eigentliche Kostenstelle.
Wer sich für einen Kanal entscheidet, sollte die Inhalte trotzdem zuerst auf der eigenen Website veröffentlichen. Die Plattform kann Regeln ändern; die eigene Seite nicht.
Was gehört auf die Startseite eines Vereins?
Wofür der Verein da ist, wo und wann etwas stattfindet, wie man Mitglied wird und wie man Kontakt aufnimmt. In dieser Reihenfolge. Alles Weitere ist zweite Ebene.
Die häufigste Schwäche von Vereinsseiten ist nicht das Aussehen, sondern dass die Frage „wann ist Training?“ drei Klicks entfernt liegt.
Wie hoch ist der laufende Aufwand?
Für eine kleine Vereinsseite realistisch eine bis zwei Stunden im Monat, wenn Termine und Berichte gepflegt werden. Dazu einmal jährlich eine Runde, in der veraltete Inhalte, tote Links und Ansprechpartner geprüft werden.
Der Aufbau kostet je nach Umfang zehn bis vierzig Stunden. Diese Zahl gehört in den Beschluss, damit die Belastung sichtbar ist.
Was kostet der Betrieb?
Domain und Hosting liegen im Bereich weniger Euro im Monat. Teurer wird es durch Zusatzleistungen — Wartungsverträge, kostenpflichtige Erweiterungen, Bildlizenzen.
Die Kandidaten und die Kriterien für die Auswahl stehen im Vergleich Website und soziale Kanäle.
Muss der Verein in Verzeichnisse eingetragen werden?
Pflicht ist keiner dieser Einträge, aber die Sichtbarkeit vor Ort entsteht meist über sie: Vereinsverzeichnis der Gemeinde, Verbandsseite, Kartendienste. Ein Eintrag, der einmal gepflegt wird, wirkt länger als ein sozialer Kanal.
Wichtig ist die Einheitlichkeit der Angaben. Drei Verzeichnisse mit drei verschiedenen Telefonnummern sind schlechter als eines.